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Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Bis Juni 2022 sind noch Kontingente für den NRW-Digitalzuschuss abrufbar! Die Landesregierung unterstützt den stationären Einzelhandel, die Gastronomie und Hotellerie in Nordrhein-Westfalen, um die Chancen der Digitalisierung konsequent zu nutzen. Die Förderhöhe beläuft sich auf 2.000 Euro. Von diesen 2.000 Euro werden bis zu 100 Prozent gefördert. Ziel des aktuellen Förderaufrufs ist es  Klein- und Kleinstunternehmen des stationären Einzelhandels im Wettbewerb mit dem Onlinehandel zu stärken!

Förderfähige Bereiche sind (Quelle: https://www.tour-hotel-gastro.nrw)

1.) Webseite

  • Erst- oder Neuerstellung der Website
  • Relaunch der Website
  • Erweiterung „Responsive“ Webdesign
  • Implementierung von Blogfunktionen
  • Erstellung und Umsetzung einer Social-Media-Strategie
  • Implementierung von Kundenservice-Tools (z.B. von digitalen Tischreservierungs- oder Bestelltools)
  • Implementierung eines Online-Shops in eine Website (z.B. Online-Verkauf von Tickets, Souvenirs)


2.) Digitale Bestell- und Bezahlvorgänge am Point of Sale

  • digitale Displays bzw. Touchpads (z.B. zum Bestellen im Restaurant oder Café)
  • digitale Kassen, kontaktloses und bargeldloses Bezahlen (z.B. Zahlung mit EC-/Kreditkarte, mobile Payments, Self-Scanning mit dem Smartphone) + Software (Wird eine Software nicht einmalig gekauft, sondern für eine Laufzeit gemietet (Abo), so kann die Miete nur für den Bewilligungszeitraum angesetzt werden)


3.) Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente am Point of Sale

  • VR-Headsets bzw. VR-Brillen (z.B. in Reisebüros -> virtueller Rundgang durch Hotels) + Software (Wird eine Software nicht einmalig gekauft, sondern für eine Laufzeit gemietet (Abo), so kann die Miete nur für den Bewilligungszeitraum angesetzt werden)

4.) Suchmaschinenoptimierung

  • SEO (Search Engine Optimization) -> Suchmaschinenoptimierung
  • SEA (Search Engine Advertising) -> Suchmaschinenmarketing über bezahlte Werbeanzeigen

5.) Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation

  • Kundenkommunikation per Messenger, WhatsApp etc.
  • Chat-Bots
  • Apps zur Kundeninformation
  • digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme

Fragen Sie uns jetzt an!

https://www.digihandel.nrw/der-aktuelle-foerderaufruf